Energieausweise
Mit der EnEV 2007 kam eine abgestufte Pflicht zum Energieausweis.
Für Wohngebäude tritt diese Pflicht ein, wenn ein Verkauf oder eine Vermietung
ansteht - dem potentiellen Käufer oder Mieter ist dann ein formgerechter
Energieausweis "zugänglich zu machen" (EnEV §16). Bei einem Baujahr vor 1965
begann diese Pflicht am 01. Juli 2008, für andere Wohngebäude am 01. Januar 2009.
Er wird für 10 Jahre Gültigkeit ausgestellt; eine Pflicht zu einem erneuten Ausweis
z.B. nach durchgeführtem Modernisierungen besteht bislang nicht.
Die EnEV erlaubt 2 unterschiedliche Ausweistypen, die beide die
Energieeffizienz eines Gebäudes beschreiben sollen, aber sehr unterschiedlich erstellt
werden: den Bedarfsausweis und - nur für bestimmte Altbauten - den
Verbrauchsausweis. Der Energieausweis (als Bedarfsausweis) ist auch Pflicht im Zusammenhang mit manchen Förderprogrammen.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden die energetischen Kenngrößen des
Gebäudes aus dessen bauphysikalischen und haustechnischen Eigenschaften,
unter Berücksichtigung eines bestimmten standardisierten Nutzerverhaltens,
berechnet. Er liefert deshalb objektive und wegen der EnEV-Standardisierung
auch bundesweit vergleichbare Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes.
Für Neubauten ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
Bei Altbauten ist zur Datenerfassung in der Regel ein Vor-Ort-Termin erforderlich.
Normalerweise wird damit eine Beratung verbunden mit dem Ziel, Wege zu einer
Angleichung des Gebäudes an den EnEV-Standard aufzuzeigen. Umgesetzt werden
müssen solche Schritte aber erst dann, wenn wesentliche Renovierungsarbeiten
(mehr als 10% eines Bauteils) vorgenommen werden.
Der Bedarfausweis soll mit kurzgefassten Modernisierungsempfehlungen versehen sein. |
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Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis werden nicht die energetischen Kenngrößen des
Gebäudes aus dessen Bauteileigenschaften berechnet, sondern es wird aus Energieverbrauchsdaten
der letzten 3 Jahre - die einfach als repräsentativ angesehen werden - ein
"Verbrauchskennwert" abgeleitet. Trotz der vorgeschriebenen Witterungs-
und Leerstandskorrektur der Verbrauchsdaten ist der Verbrauchskennwert damit
offenbar ein Stück weit zufällig und auf jeden Fall stark vom Nutzerverhalten abhängig.
Der Verbrauchsausweis stand und steht unter Kritik. Zum einen
kann wegen der starken Nutzerabhängigkeit und deshalb mangelnden Objektivität
sein Wert - soweit er über das Formale hinausgeht - bezweifelt werden. Zum anderen
kann wegen der recht einfachen Datenerhebung auf eine Vor-Ort-Begehung
mit wenigstens einer Minimalberatung verzichtet werden.
Die Dumpingangebote im Internet sprechen hier eine beredte Sprache.
Seit dem 01. Oktober 2008 darf der Verbrauchsausweis für Gebäude
mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor 1977 nicht mehr gewählt werden -
es sei denn (auch hier ein Schlupfloch!) das Gebäude ist nachträglich auf den
Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert worden. Bei großen Gebäuden
mit 5 und mehr Wohnungen wird offenbar angenommen, dass sich die Unterschiede im
Nutzerverhalten wegmitteln und das Ergebnis damit stabiler und weniger zufällig ist, so dass
der Verbrauchsausweis hier von der EnEV weiterhin als sinnvoll angesehen wird. |
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Bei BioLog wird der Wert einer angemessenen Beratung
betont und deshalb generell der aussagekräftigere Bedarfsausweis empfohlen,
der im übrigen mit dem Verbrauchsausweis kombiniert werden kann.
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