"Handystory"?

"Die Handystory" - das klingt reißerisch, vielleicht unseriös. Jedoch, je mehr man sich mit Details der Mobilfunkgeschichte in unserem Land beschäftigt (und der Verfasser hat dies vor allem im Zusammenhang mit der bayerischen "Rinderstudie" sehr intensiv getan), umso weniger kann man sich des Eindrucks erwehren, hier auf ein Wespennest beinahe mafiöser Zusammenhänge von Mobilfunkindustrie, Politikern, Wissenschaftlern und Juristen zu stoßen. Das kann jeder selbst nachvollziehen, der sich die Mühe macht, die diesbezüglichen Informationen, Fallbeispiele etc. zu studieren, die im Internet glücklicherweise sehr reichlich zu finden sind, etwa auf den Seiten Elektrosmognews, funkenflug1998 oder des 2006 entstandenen Zusammenschlusses netzwerk-risiko-mobilfunk (siehe dort "Bamberger Erklärung").

Ich möchte daher auf dieser Seite hauptsächlich meine eigenen Erfahrungen und Sichtweisen beisteuern.


Argumentationspolitik und das Puddingmodell

Vor gut 15 Jahren wurden das Volks-Handy und damit der Übergang zu einer digitalen, gepulsten Funktechnik "notwendig". Fast gleichzeitig setzte der argumentative Kampf um seine Berechtigung und um mögliche Gesundheitsgefährdungen ein. Es ist sehr aufschlussreich (und auf andere Bereiche übertragbar!), die Argumentationsweisen näher zu betrachten.

Die Stichworte heißen "Grenzwerte" einerseits und "nichtthermische Effekte" andererseits:
"Wir haben Grenzwerte, und in deren Rahmen ist der Mobilfunk sicher und unbedenklich", versichern unisono die Betreiber und die ihnen verpflichteten Politiker (man erinnere sich: der Verkauf der UMTS-Lizenzen vor einigen Jahren hat dem Staatshaushalt 100 Milliarden DM eingebracht).
"Nichts weniger als das - es sind jede Menge nichtthermischer Effekte im Organismus bekannt, die schon weit unterhalb der Grenzwerte eintreten", machen dagegen die Mobilfunkgegner geltend. Sie haben recht, auf ihre Weise aber auch die Betreiber. Wie das zusammengeht, das lässt sich auf sehr nachvollziehbare Weise plausibel machen mit dem von mir so genannten "Puddingmodell" des Körpers, auf dem unsere Grenzwertfestsetzung beruht.

Das Puddingmodell des Körpers

Der thermische Effekt, das ist die Erwärmung von Körpergewebe wie im Mikrowellenherd, der ja elektromagnetische Wellen im gleichen Wellenlängenbereich und mit einer ähnlichen Pulscharakteristik wie der Mobilfunk erzeugt. Dass wir in unseren eigenen Telefonaten dahinbrutzeln, schließen die Grenzwerte selbstverständlich aus, und dafür genügt eine ganz einfache Betrachtung: die Erwärmung hängt von der pro Gewebe-Kilogramm absorbierten Strahlungsleistung ab, also muss ein Grenzwert diese Leistung begrenzen. Wie? Man vereinbart eine maximal tolerierbare Gewebeerwärmung (nämlich 1°C), und rechnet die für 1 kg Körpergewebe damit gerade noch verträgliche Leistung aus (in Watt pro kg also) - das ist dann der "Basisgrenzwert".

Pudding ist organisches Material und besteht wie der Körper im wesentlichen aus Kohlenstoff und Wasser. Es ist sehr plausibel, die Wirkung des Mikrowellenherdes auf den zufällig darinstehenden Pudding in Watt pro kg zu bestimmen. Der lebende Körper aber ist nicht so homogen. Wie angemessen ist es, die körperlichen Strukturen - die Hautschicht, die Nervenbahnen, die Blutbahnen mit den darin transportierten Hormonen und Enzymen - in kg organischer Masse zu beschreiben? Im Grund muss man diese Frage sogar für jede einzelne der Zellen stellen, die doch hochdifferenziert mit Zellmembran, einem reichhaltigen Innenleben und vielfältigem Signalaustausch mit anderen Zellen durch Ionentransport oder Spannungsdifferenzen funktionieren und ein fein austariertes Regelsystem aufrechterhalten. An diesen komplexen funktionalen Prozessen setzen die nichttermischen Effekte an. Es leuchtet wohl jedem Laien spontan ein, dass im Unterschied zum Pudding die Mikrowellenwirkung auf den Körper mit Watt/kg nicht ausreichend beschrieben werden kann und dass deshalb Grenzwerte, die auf dem "Puddingmodell" beruhen, nur die gröbsten Wirkungen erfassen können. Die Wissenschaftler und Ingenieure der Elektrotechnischen Kommission und anderer Grenzwert-Gremien tun sich mit dieser Einsicht offenbar schwerer.

Noch mehr Puddingmodell

Doch halt! Es ist - auch in diesen Kommissionen - bekannt, dass unterschiedliche Körpergewebe Mikrowellen unterschiedlich gut absorbieren, so dass sich bei der Absorption sogenannte "hot spots" bilden können, Bereiche von einigen cm Größe, die sich stärker erwärmen als benachbartes Gewebe. Ein bzgl. Mikrowellenerwärmung besonders empfindliches Organ ist beispielsweise das Auge. Da man hot spots mit einer so pauschalen Größe wie Watt/kg nicht erfassen kann, wird die Beschreibung verfeinert und die Erwärmung zur Festlegung des Basisgrenzwerts in Milliwatt pro 10 Gramm bestimmt. Das allerdings muss genügen: "Die Mittelung über je 1 Gramm wäre unnötig restriktiv", schrieb Prof. Bernhardt, Mitglied des Bundesamts für Strahlenschutz sowie Gründungsmitglied der ICNIRP*) und dort in verschiedenen leitenden Positionen, 1995 in einem Grundsatzartikel der "Physikalischen Blätter" (dem Mitteilungsblatt der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, bei der ich Mitglied bin).
*) "Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung", die u.a. Grenzwertempfehlungen erarbeitet

Prima - der Pudding ist um einige Kirschen ergänzt und verfeinert worden! Und das ist nun tatsächlich die ganze "Wissenschaft" unserer Grenzwertsetzung. Doch es ist nicht Wissenschaft, sondern Politik (wäre das wirklich Wissenschaft, man müsste sich schämen, Physiker zu sein).

Ebenfalls als Politik zu werten ist eine Regelung, welche diese Verfeinerung ein ganzes Stück weit wieder relativiert: die berühmte 6 Minuten-Mittelung. Da der Körper eine örtliche Erwärmung nach einigen Minuten selbst wieder ausgleichen kann, genügt es für solche Grenzwertphilosophien, lediglich die über einige Minuten gemittelte Einstrahlung zu begrenzen, d.h. die momentane Einstrahlung darf kurzzeitig auch durchaus höher sein. Bernhardt: "Für die Risikobewertung ist der Temperaturausgleich durch Blutstrom und Wärmeleitung zu berücksichtigen" - alles also, was der (gesunde) Körper selbst an Ausgleich aufbringen kann, wird ihm auch abgefordert, damit die Grenzwerte so wenig einschränkend wie möglich ausfallen können! Es ist deshalb schon gesagt worden, dass die Philosophie unserer Grenzwerte nicht Vorsorge für die Bevölkerung, sondern Schutz der Industrie sind.

Leserbrief an die Physikalischen Blätter zum Bernhardt-Artikel sowie die Antwort Bernhardts.

 

Der Bernhardt-Artikel ist Modell für die ganze seither folgende Diskussion, was den argumentativen Umgang mit nichtthermischen Effekten, dem Wort "Forschungsbedarf" und dem Wort "nachgewiesen" angeht. Gewisse nichtthermische Effekte werden nicht geleugnet (das wäre nicht glaubwürdig), als allein relevant wird jedoch herausgestellt "die Datenlage ist noch unvollständig".

Die unstrittige Tatsache, dass hier noch "erheblicher Forschungsbedarf besteht", wird seit über 1 Jahrzehnt gebetsmühlenartig wiederholt und ausgenutzt, um jede Bemühung auszubremsen, die explosionsartige, gewinnträchtige Vermehrung der Handys und der Basisstationen (unsere Philosophie des freien Marktes fordert ja, dass wir das Gleiche gleich viermal von unterschiedlichen Betreibern haben!) einzugrenzen. Dabei ist die Datenlage keineswegs so unvollständig, dass es nicht angebracht wäre, auf ihrer Basis vorsorgeorientierte Maßnahmen zu ergreifen und das Massenexperiment mit der ganzen Bevölkerung umgehend zu beenden.

Bernhardts Einschätzung " ... reicht die Datenlage zur Zeit nicht aus, um sie für Grenzwertempfehlungen zu berücksichtigen" zeigt aber deutlich, dass es um Vorsorge nicht geht, sondern um eine Art Risikomanagement, die der industriellen Entwicklung Vorfahrt einräumt, sich auf die Verhinderung von Akutschäden beschränkt und gesundheitliche Präventionsaspekte nachrangig behandelt. So vorgewarnt, sucht man dann auch nicht mehr nach einem logischen Zusammenhang, wenn Bernhardt - nachdem er eine Zeitlang mit dem Zugeständnis "erheblichen Forschungsbedarfs" die Möglichkeit neuer und anderer Erkenntnisse wenigstens prinzipiell offengehalten hat - am Ende des Artikels plötzlich vollmundig und definitiv behauptet: "Für den Benutzer von Handys können Gefahren ausgeschlossen werden, wenn der Basisgrenzwert eingehalten ist".

Diese Philosophie wurde mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ("Elektrosmogverordnung") in Gesetzesform gegossen und hat seither in zahllosen - teils juristischen - Auseinandersetzungen ihre Rolle als Schutzwall für die an Vorsorge nicht interessierte Industrie recht gut erfüllt. Seit einigen Jahren beginnt sich jedoch hier etwas zu bewegen (siehe "Rechtliche Aspekte"), der Druck der Fakten hinsichtlich der nichtthermischen Wirkungen ist stark gewachsen, und die Mobilfunkvertreter werden stiller, verweigern Stellungnahmen und Interviews, verlassen beleidigt die Versammlung wenn von Bürgerinitiativen kritische Rückfragen kommen, ...

Befunde, Studien, Appelle
Abwiegeln, Verdunkeln, Verunglimpfen

Wie die Wellen am Strand, so gehen zur Verunsicherung der Allgemeinheit solche Dinge seit Jahren in der Mobilfunkdebatte hin und her, und noch ist nicht ausgemacht, wer dieses Tauziehen gewinnt. Im folgenden werden die markantesten Beispiele der letzten Jahre, um die es bei diesem Hin und Her geht, zitiert und jeweils auf weiterführende Lektüre im Internet verwiesen.

Ecolog-T-Mobil-Studie

Im April 2000 legte das ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung gGmbH, Hannover, eine von der T-Mobil beauftragte Studie über die bis dahin bekannten biologischen und gesundheitlichen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung vor. Die umfangreiche Studie mit vielen deutlichen wissenschaftlichen Aussagen, von Gentoxozität über Beeinträchtigung des Immunsystems bis zum Krebsrisiko, sollte mit einem Expertengremium diskutiert werden, was jedoch nie geschah, woraufhin Ecolog sie auf eigene Faust veröffentlichte. Sie finden diese Studie und anderes Material zu biologischen Wirkungen unter ecolog-institut, Technik & Umwelt.

Rinderstudie

Im Jahr 1995 meldete ein niederbayerischer Bauer dem zuständigen Veterinäramt massive Verhaltens-, Leistungs- und Fruchtbarkeitsstörungen (vermehrte Missbildungen und Totgeburten) in seiner Milchviehherde. Sie waren in seinem mehrfach prämierten Stall aufgetreten, nachdem auf einen nahegelegenen Rundfunk- und Fernsehmast auch Mobilfunksender installiert worden waren. Die Störungen wurden vom Veterinäramt, das keinen Rat wusste, im Detail dokumentiert (u.a. per Video), das Material aber vom bayerischen Sozialministerium alsbald beschlagnahmt und der Amtstierarzt mit einem Auskunftsverbot belegt.

Dies war Anlass zu einer großangelegten "Rinderstudie", die unter Mitwirkung der Mobilfunkindustrie konzipiert und finanziert wurde. Die Ergebnisse waren alarmierend, aber sie wurden vom Umweltminister völlig anders dargestellt, so dass einer der beteiligten Tierärzte sich veranlasst fühlte, der öffentlichen Ergebnispräsentation öffentlich zu widersprechen.

Hier finden Sie eine ausführliche Aufarbeitung dieser Studie.

Appelle und Petitionen

Seit dem berühmt gewordenen "Freiburger Appell" wurden quer durch Deutschland von Ärztegruppen und Bürgerinitiativen eine ganze Reihe weiterer Appelle und Petitionen veröffentlicht. Die breite Bevölkerung soll angeregt werden, die Auswirkungen ihres mobilen Kommunikationsverhaltens zu bedenken, und die Politik wird aufgefordert, endlich im Sinn einer wirklichen Vorsorge aktiv zu werden. Im folgenden einige kleine Einblicke.

Freiburger Appell

Ein Meilenstein hinsichtlich der Anerkennung der Mobilfunkproblematik war im Herbst 2002 der "Freiburger Appell", in dem rund 100 niedergelassene Ärzte - darunter viele Kinderärzte - gemeinsam aus ihrer Praxiserfahrung heraus die Gefährdung dokumentiert und Forderungen an Industrie und Politik aufgestellt haben, z.B. die nach einer massiven Absenkung der Grenzwerte (die 2 Jahre zuvor schon von einer internationalen Wissenschaftler-Tagung in Salzburg gefordert worden war).

Auch hier ist markant, mit welchen Argumenten Gutachter der anderen Seite darauf reagierten. Die BITKOM (Lobbyvereinigung der Mobilfunkbetreiber) erließ Anfang 2003 eine Presseinformation, in der den Initiatoren des Freiburger Appells vorgeworfen wird, sie würden "unsachlich" und mit "unausgegorenen Forderungen" Ängste schüren. In einer Zeit, in der den Mobilfunkbetreibern zunehmend der Wind entgegenbläst, ist es vielleicht nicht so verwunderlich, dass der aus ärztlicher Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein heraus veröffentlichte Appell sie nervös macht und sie auf die potentielle Umsatzstörung mit Verunglimpfungen reagieren: "ein absolut kontraproduktiver Ansatz", "unethisch" und "polarisierend". Wortwahl und Zwischentöne sind das eigentlich Interessante an dieser BITKOM-Erklärung.

Diesen Versuch, mit der Behauptung, beim Freiburger Appell bestünde eine "eklatante Diskrepanz" zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen, Ruhe an der Mobilfunkfront zu schaffen, widerlegte Ulrich Warnke vom Lehrstab Technische Biomedizin, Umweltmedizin, Präventivbiologie der Universität des Saarlandes in einem umfassenden Exposé, das ein Feuerwerk an Argumenten und Zitaten aus der wissenschaftlichen Literatur vorstellt (beide Texte aus funkenflug1998).

Der Freiburger Appell hat seither 1000 weitere Unterzeichner aus der Ärzteschaft und nahezu 40000 aus der übrigen Bevölkerung gefunden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin e.V..

Kasseler Petition

2002 richtete eine Gruppe von Kasseler Bürgerinitiativen eine sehr gründlich erarbeitete Petition an den Deutschen Bundestag, die neben der Forderung nach Einführung des Vorsorgeprinzips (Grenzwertabsenkung!) besonders in Wohngebieten und in sensiblen Bereichen wie um Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser auch verwandte Technologien wie die schnurlosen DECT-Telefone und Bluetooth ins Auge fasst.

Im Internet finden sich viele Verweise auf diese und andere Petitionen. Den Text der Kasseler Petition können Sie sich hier direkt herunterladen.

Handy oder Funkmast -
was ist eigentlich problematischer?

Viele Menschen interessiert diese Frage und sie sind verwirrt, wenn sie darauf zwei gegensätzliche Aussagen hören.

Für die, die mit dem Puddingmodell arbeiten, ist ganz klar das Handy das Problem, denn je nach Typ und Baujahr kann man da nicht einmal sicher sein, dass am Ohr wenigstens der thermische Grenzwert eingehalten wird. Die Immissionen der Funkmasten (Basisstationen) liegen dagegen - so ist der Grenzwert ja gemacht - in der Regel tausend- oder hunderttausendfach unter dem Grenzwert und sind damit aus Sicht des Puddingmodells keinerlei Problem. Richtig ist daran die hohe Belastung beim Telefonieren mit dem Handy, die u.a. eine langanhaltende EEG-Veränderung und eine Öffung der Blut-Hirn-Schranke (beides nichtthermische Effekte) zur Folge hat.

Aber es steht in der freien Entscheidung jedes Einzelnen, wie lange und wie oft er oder sie mit dem Handy telefoniert. Deshalb muss man - wenn man sich vom Puddingmodell verabschiedet - zugeben, dass in der Regel die Basisstationen das eigentliche Problem sind, denn deren Immissionen ist man Tag und Nacht hilflos ausgeliefert. Es handelt sich also dabei nicht um eine akute Kurzzeitbelastung, sondern um einen (wenn auch oft niedrigpegeligen) Dauerstress, von dem man auch aus anderen Bereichen der Umweltmedizin weiß, wie gründlich er auf längere Sicht wirkt, nach dem Motto vom steten Tropfen. Und nichtthermische Effekte sind bis weit unter die thermische Schwelle - also bis weit unterhalb der gültigen Grenzwerte - bekannt.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, auf die ebenfalls sehr weit verbreiteten schnurlosen Telefone nach dem sog. DECT-Standard hinzuweisen (faktisch sind seit einigen Jahren kaum noch Schnurlose mit einer anderen Technik erhältlich). Die DECT-Technologie funktioniert genauso wie die des Mobilfunks digital und gepulst, nur die Pulsfrequenz ist etwas anders. Außerdem sendet das Festteil rund um die Uhr, ganz unabhängig davon, ob telefoniert wird oder nicht. Die Leistung ist natürlich viel geringer als bei einer Mobilfunkbasisstation, aber auch der Abstand zum Kinder- oder Schlafzimmer.

Im Endeffekt holt man sich mit so einem Telefon also eine Mobilfunkbasisstation mitten in die Wohnung. Es ist ziemlich müßig, sich dann noch über einen beispielsweise 200 m entfernten Mobilfunksender Gedanken zu machen!

Einige Zitate zu rechtlichen Aspekten

"Verordnung und Standortbescheinigungen bieten keinen gesundheitlichen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."
So Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001), umfangreiches weiteres Material dazu siehe IDDD - rechtliche Aspekte

Aus der gleichen Quelle stammt folgende Meldung:

Zivilgerichte müssen Gefahren durch Mobilfunksender in tatsächlicher Hinsicht aufklären
Quelle: ZMR (Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003, Seiten 170 ff.)

In der juristischen Fachzeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003 ist ein wichtiger juristischer Aufsatz von Prof. Dr. Klaus Kniep, Heilbronn, erschienen. Prof. Kniep kommt in der Arbeit zu dem Schluss, dass den Zivilgerichten die Pflicht obliegt, Gesundheitsgefahren durch Mobilfunksender in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären und dass diese sich nicht hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstecken können. Prof. Kniep erklärt die 26. Bundes-Immissionschutzverordnung für nicht zuständig, da sie die relevanten athermischen Effekte nicht berücksichtige. Die wesentlichen Beeinträchtigungen der Kläger ergäben sich aber gerade und ausschliesslich durch athermische Effekte. ... Die Zivil- und Fachgerichte könnten sich damit nicht der gebotenen Sachaufklärung entziehen; Kniep nennt die juristische Grundlage hierfür mehrfach (BGB, Grundgesetz).

Diese juristische Arbeit stellt einen wichtigen Meilenstein hinsichtlich zukünftiger und laufender Mobilfunkgerichtsprozesse dar. ... In der Folge würde dies bedeuten, dass Zivilgerichte zukünftig wissenschaftliche Studien, die relevante schädliche athermische Effekte durch Mobilfunksender weit unterhalb der derzeit gültigen Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionschutzverordnung gefunden haben, zur Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigen und prüfen müssen. ... Nach dem allgemeinen Rechtsempfinden ist eine solche Vorgehensweise durch die Gerichte ohnehin längst angebracht, denn
die 26. Bundes-Immissionschutzverordnung befindet sich mittlerweile in krassem Widerspruch zum tatsächlichen Stand der Wissenschaft.